Strain
—— Recht · Straßenverkehr

Cannabis
am Steuer

Seit dem 22. August 2024 gibt es in Deutschland erstmals einen gesetzlichen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr. Diese Seite ordnet neutral ein, was der Grenzwert bedeutet, welche Bußgelder drohen, was bei Alkohol-Mischkonsum gilt und warum in der Probezeit Nulltoleranz herrscht. Im Zweifel gilt immer: nicht fahren.

3,5 ng/ml Blutserum
—— gesetzlicher THC-Grenzwert seit 22.08.2024

Was der Grenzwert bedeutet

Der Wert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum wurde von einer Expertenkommission empfohlen und entspricht vom Risiko her etwa einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Er markiert die Schwelle, ab der ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Zeigt jemand darüber hinaus Anzeichen tatsächlicher Fahruntüchtigkeit, kann das unabhängig vom Grenzwert strafrechtliche Folgen haben.

Die Folgen im Überblick

Erstverstoß

Über 3,5 ng/ml

500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Mit Alkohol

Absolutes Verbot

Wer Cannabis konsumiert hat, darf am Steuer keinen Alkohol haben. Kombiniert: mind. 1.000 Euro.

Probezeit · unter 21

Nulltoleranz

Für Fahranfänger und unter 21-Jährige sind schon kleinste THC-Spuren unzulässig.

Wie lange sollte man warten?

Eine seriöse pauschale Wartezeit gibt es nicht. Wie lange aktives THC im Blut messbar bleibt, hängt stark von Menge, Konsumhäufigkeit und individuellem Stoffwechsel ab. Bei gelegentlichem Konsum sinkt der Wert oft innerhalb von Stunden, bei regelmäßigem Konsum kann er deutlich länger nachweisbar sein. Weil niemand seinen eigenen Wert ohne Test kennt, ist die einzige sichere Regel: Im Zweifel nicht fahren — und nach dem Konsum großzügig Zeit lassen.

Medizinalcannabis-Patienten

Wer Cannabis auf ärztliche Verordnung bestimmungsgemäß einnimmt, ist rechtlich anders gestellt als beim Freizeitkonsum. Auch hier gilt aber: Fahruntüchtigkeit ist nie zulässig. Für die konkrete Situation sind die ärztliche Aufklärung und die jeweilige Rechtslage maßgeblich.

Mehr zu Recht und Rahmen.

Strain ordnet den deutschen Rechtsrahmen rund um legales Cannabis redaktionell ein — vom Eigenanbau über Anbauvereinigungen bis zur Apotheke.

Eigenanbau § 9 KCanG Cannabis Social Club

Strain ist eine redaktionelle Informations- und Community-Plattform. Diese Seite ist eine allgemeine Einordnung der Rechtslage, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetzestexte und im Einzelfall anwaltliche Beratung. Wir verkaufen nichts und sprechen keine Konsumempfehlungen aus. Inhalte für Erwachsene.