Cannabis-Eigenanbau
in Deutschland
Seit dem 1. April 2024 ist der private Eigenanbau von Cannabis in Deutschland unter klar definierten Bedingungen erlaubt. Maßgeblich ist § 9 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Diese Seite ordnet die Eckpunkte redaktionell ein — Pflanzenzahl, Wohnsitz, Jugendschutz, Aufbewahrung. Keine Anbau-Anleitung, sondern Rechtsrahmen.
Die drei Eckpunkte
Pflanzenzahl
Bis zu drei lebende Pflanzen je volljähriger Person. Mehrere Erwachsene im selben Haushalt addieren sich.
Ort
Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Nicht im öffentlichen Raum, nicht zur Weitergabe.
Jugendschutz
Anbau und Aufbewahrung müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt sein.
Was § 9 KCanG erlaubt
Erlaubt ist der private Anbau zum Eigenkonsum: bis zu drei lebende Cannabispflanzen je volljähriger Person, am Wohnsitz, vor dem Zugriff Dritter — insbesondere von Kindern und Jugendlichen — geschützt. Die Pflanzenzahl gilt pro Person, nicht pro Haushalt; wohnen mehrere Erwachsene zusammen, addiert sich die zulässige Zahl entsprechend, sofern jede Person die übrigen Vorgaben einhält.
Was nicht erlaubt ist
Nicht erlaubt sind insbesondere die Weitergabe an Dritte (auch unentgeltlich) und der Verkauf. Der Anbau im öffentlichen Raum ist vom privaten Eigenanbau nicht gedeckt. Wer für mehrere Mitglieder gemeinschaftlich anbauen möchte, fällt in den Regelungsbereich der Cannabis Social Clubs (§§ 11 ff. KCanG) — eine eigene rechtliche Konstruktion.
Aufbewahrung und Besitz
Geerntetes Cannabis ist vor dem Zugriff Dritter, vor allem von Kindern und Jugendlichen, zu schützen. Für den Besitz gelten die im KCanG genannten Höchstmengen — am Wohnsitz und unterwegs. Vermehrungsmaterial (Samen, Stecklinge) darf für den privaten Eigenanbau besessen werden; der Anbau bleibt an die Vorgaben des § 9 gebunden.
Was diese Seite nicht ist
Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung des Rechtsrahmens, keine Rechtsberatung und keine Anbau-Anleitung. Für konkrete Fragen — etwa zu Mietverhältnis, Sortenwahl oder Grenzfällen — sind anwaltliche Beratung und die offiziellen Gesetzestexte maßgeblich. Den Wortlaut findest du im Konsumcannabisgesetz auf gesetze-im-internet.de.
Werkzeuge für den Eigenanbau.
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